Setzen sie auf eine betriebliche Gesundheitsförderung.
Ein gesundes Unternehmen braucht gesunde, zufriedene und leistungsstarke Mitarbeiter.
Ich helfe ihrem Unternehmen, die richtigen Maßnahmen im Gesundheitsmanagement zu ergreifen und effektiv aufeinander abzustimmen. Die gezielte sportliche Betätigung schafft die Grundlage für Leistungsfähigkeit, Motivation und Gesundheit.
In unserer heutigen Leistungsgesellschaft bleiben Stress und Überbelastung nicht aus, das führt zu Unzufriedenheit und gesundheitlichen Problemen. Ein individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Trainingsprogramm wird die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter steigern.
Aktive Mitarbeiter sind nachweislich weniger anfällig für Stress und Überbelastung, außerdem fördert Sport die Kommunikation und die Teamfähigkeit ihrer Mitarbeiter, das Betriebsklima wird sich positiv verändern.
In diesem Zuge werden sich die Krankheitszeiten mindern und die Mitarbeiterbindung verstärken.
Desweiteren steigert Firmenfitness die Attraktivität ihres Unternehmens.
Nutzen Sie die Bezuschussung der Krankenkasse und steigern Sie das Gesundheitsgefühl!
Hier die Vorteile für Ihr Unternehmen auf einen Blick
Sportliche Mitarbeiter sind nachweislich leistungsfähiger und –bereiter
Kostensenkung durch reduzierten Krankenstand
Gesunderhaltung der Mitarbeiter
Demografischer Wandel
Förderung der Kommunikations- und Teamfähigkeit
Verbessertes Betriebsklima
„Wir-Gefühl“ stärken
Sport/Bewegung ist das Heilmittel Nummer 1 gegen akuten Stress
Motivationssteigerung Ihrer Mitarbeiter
Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens
Aufbau einer firmeneigenen Gesundheitsvorsorge
Infos für die staatliche Unterstützung zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Viele Maßnahmen der Mobilen Firmenfitness sind staatlich gefördert von bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr – einkommenssteuerfrei.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz eingeführt. Unternehmen können ihren Beschäftigten einkommenssteuerfrei Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Präventionskurse) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer anbieten. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern entsprechende Gesundheitsleistungen anbieten, müssen diese somit nicht mehr als sogenannten “geldwerten Vorteil” mit Steuern und Sozialabgaben belegen.